Mutterschaftsgeld beantragen – Wann und wie?

Als Schwangere steht dir Mutterschaftsgeld zu. Erfahre hier, wie du Mutterschaftsgeld beantragen und berechnen kannst.

Mutterschaftsgeld – Deine finanzielle Absicherung

Als Frau, die ein Baby bekommen hat, kannst du für einen bestimmten Zeitraum nicht arbeiten gehen. Und auch wenn die Freude über das Kind groß ist, für Mütter ist es ebenso wichtig, in dieser Zeit finanziell abgesichert zu sein! Hier muss jede Schwangere ganz individuell prüfen, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen kann.

Das ist mitunter etwas kompliziert, schließlich gibt es verschiedene Leistungen und dazu viele Faktoren, die die jeweiligen Ansprüche bestimmen. Welche Personengruppen welche Ansprüche haben, erfährst du hier.


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Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld kommt nicht automatisch! Nur wer einen schriftlichen Antrag stellt, erhält auch sein Geld. Es kann frühestens sieben Wochen vor der Entbindung gestellt werden. Warum so spät? Weil ein Arzt oder eine Hebamme erst dann ein Zeugnis über den voraussichtlichen Tag der Entbindung ausstellen kann.

Diese Bescheinigung ist der wichtigste Bestandteil vom Antrag auf Mutterschaftsgeld. Als Schwangere bekommst du das Zeugnis kostenfrei mit jeweils einer Ausführung für deine gesetzliche Krankenkasse und einer für den Arbeitgeber. Diese Bescheinigung muss zusammen mit deinen persönlichen Daten inkl. Bankverbindung und Unterschrift zu deiner Kasse geschickt werden. Sobald die Dokumente eingegangen sind, wird der Antrag bearbeitet.

Die Kasse setzt sich dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung. Nach der Geburt bekommst du beim Standesamt eine Geburtsurkunde mit dem Vermerk „Gilt nur für die Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft“ oder eine entsprechende Geburtsbescheinigung. Auch diese Unterlage musst du, für eine reibungslose Zahlung des Mutterschaftsgelds, an deine Krankenkasse weiterreichen.

Wann muss ich Mutterschaftsgeld beantragen?

Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, die anstelle eines Lohnes ausgezahlt wird. Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach befinden sich Frauen, die ein Baby bekommen haben im Mutterschutz und müssen nicht arbeiten. Während dieser Zeit des Mutterschutzes erhalten gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld.

Gezahlt wird von der Krankenkasse, auch der Arbeitgeber steuert einen Zuschuss bei. Insgesamt entsprechen Arbeitgeberzuschuss und die Leistung, die von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird, dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate. Das Geld bekommst du aber nur, wenn du bei der gesetzlichen Krankenkasse, bei der du versichert bist, und deinem Arbeitgeber den oben beschriebenen Antrag stellst.

Wenn du Arbeitnehmerin, selbstständig oder arbeitslos bist, in einem Minijob arbeitest, studierst oder dich in Elternzeit befindest, müssen unterschiedliche Bedingungen erfüllt sein, damit du einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld bekommst.

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