Mutterschaftsgeld und Elterngeld werden oft verwechselt. Erfahre hier, wo die Unterschiede dieser Leistungen liegen.
In den ersten Monaten nach der Geburt wächst deine Familie eng zusammen. Jede Sekunde ist kostbar, alles konzentriert sich auf den Neuankömmling. Um diese Zeit richtig genießen zu können, solltest du dich bereits vor der Geburt um die finanzielle Absicherung kümmern.
Einer Frau die sich im Mutterschutz befindet, stehen während und nach dieser Zeit finanzielle Ausgleichszahlungen zu. Zwei dieser Leistungen werden immer wieder verwechselt und sind dabei ganz unterschiedlich: Mutterschaftsgeld und Elterngeld.
Mutterschaftsgeld ist eine Leistung, die nur der Schwangeren zusteht. Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach sind Frauen, die ein Baby bekommen haben im Mutterschutz. Für diese Zeit herrscht ein Beschäftigungsverbot, das heißt Frauen im Mutterschutz dürfen nicht arbeiten gehen. Weil sie dadurch auch kein Geld verdienen können, erhalten sie eine Ausgleichzahlung – das Mutterschaftsgeld.
Diese Zahlung steht aber nicht allen Frauen zu. Voraussetzung für den Erhalt dieser Leistung ist, dass Frauen während ihrer Schwangerschaft angestellt und gesetzlich versichert sind. Gezahlt wird dieser Ausgleich von der Krankenkasse, auch der Arbeitgeber steuert einen Zuschuss bei. Insgesamt entspricht das Mutterschaftsgeld dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate. Die Leistung erhalten Frauen aber nicht automatisch!
Geld bekommt aber nur, wer bei seiner Krankenkasse und dem Arbeitgeber einen Antrag stellt. Alle wichtigen Informationen, wie Mutterschaftsgeld beantragt und berechnet werden kann findest du hier.
Im Gegensatz zum Mutterschaftsgeld, das nur von der werdenden Mutter beantragt werden kann, steht Elterngeld beiden Partnern zu. Das Elterngeld soll alle Eltern unterstützen, die sich in den ersten Monaten und Lebensjahren ihres Kindes voll auf die Erziehung konzentrieren. Denn wer zu Hause bei seinem Baby bleibt, der verzichtet logischerweise auf Einkommen. Ob die Zahlung bewilligt wird, hängt vom Einkommen ab. Spitzenverdiener bekommen kein Elterngeld, für Menschen die Arbeitslosengeld beziehen gelten gesonderte Regelungen. Weitere Informationen findest du auch hier.
Das sogenannte Basiselterngeld wird für die Dauer von 14 Monaten an Vater und Mutter gezahlt. Diesen Zeitraum können Vater und Mutter frei untereinander aufteilen. Allerdings kann ein Elternteil nur 12 Monate allein für sich beanspruchen. Die zwei verbleibenden Monate sind als Option immer für das jeweils andere Elternteil vorbehalten. Durch die Einführung des sogenannten Elterngeld Plus, werden besonders die Eltern unterstützt, die schon kurz nach der Geburt wieder eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen wollen.
Hier kann die Bezugsdauer auf 28 Monate ausgedehnt werden. Dafür bekommen Eltern die Elterngeld Plus in Anspruch nehmen möchten verringerte Bezüge, auf die der Zugewinn aus der Teilzeitbeschäftigung angerechnet wird.
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