Elterngeld bekommt nur, wer rechtzeitig einen Antrag stellt. Erfahre hier, wie du den Antrag einreichst.
Genauso wie das Mutterschaftsgeld wird das Elterngeld nicht automatisch bezahlt. Nur wenn du einen Antrag stellst, kannst du Geld erhalten. Hierbei muss folgende Frist beachtet werden. Das Elterngeld kann nur innerhalb der ersten vierzehn Lebensmonate des Kindes beantragt werden. Nach der Geburt des Babys wird dir vom Standesamt die Geburtsbescheinigung ausgestellt. Außerdem bekommst du eine spezielle Geburtsbescheinigung mit dem Verwendungszweck „für Elterngeld“.
Nur mit dieser Urkunde kannst du den Antrag auf Elterngeld schriftlich bei der jeweils zuständigen Elterngeldstelle einreichen. Will nicht nur ein Partner, sondern beide Eltern Elterngeld in Anspruch nehmen, muss jeder seinen eigenen Antrag einreichen.
Allerdings müssen immer beide Elternteile den Elterngeldantrag unterschreiben, auch wenn nur ein Elternteil Elterngeld beantragt. Ausnahmen gelten nur für alleinerziehende Eltern mit alleinigem Sorgerecht für das Kind. Hier findest du weitere Informationen zum Antrag und Berechnung von Elterngeld.
Ob die Zahlung bewilligt wird, hängt vom Einkommen ab. Spitzenverdiener bekommen kein Elterngeld, für Menschen die Arbeitslosengeld beziehen gelten gesonderte Regelungen.
Für Schwangere und junge Eltern tun wir mehr, als gesetzlich vorgeschrieben ist. Zum Beispiel:
Erweiterte Vorsorgeuntersuchungen
24-Stunden Hebammen-Rufbereitschaft
Geburtsvorbereitung – Bonus und Kostenübernahme
Dann denk doch mal über eine Mitgliedschaft bei uns in der Krankenkasse nach.
Zur IKK BB wechseln
Dann rechne dir weitere Vorteile mit unserem Vorteilsrechner aus.
Zum Vorteilsrechner