Als schwangere Arbeitnehmerin in einer gesetzlichen Krankenkasse steht dir Mutterschaftsgeld zu. Erfahre hier, wie sich das Mutterschaftsgeld berechnen lässt.
Die Berechnung des Mutterschaftsgeldes muss nicht nach komplizierten Formeln oder mit einem speziellen Rechner durchgeführt werden. Die Bezüge richten sich nach dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei vollständig abgerechneten Kalendermonate.
Dabei werden einmalige Zahlungen, zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld, nicht berücksichtigt. Das Geld, das die Kasse zahlt, beträgt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Dazu kommt ein Zuschuss vom Arbeitgeber.
Wer durchschnittlich mehr als 13 Euro netto am Tag verdient, der bekommt vom Arbeitgeber die entsprechende Differenz überwiesen. Diese Differenz ist der sogenannte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Dieser Zuschuss soll den Verdienstausfall ausgleichen, der durch das Beschäftigungsverbot während des Mutterschutzes eintritt.
Arbeitnehmerinnen, die geringfügig beschäftigt oder privat krankenversichert sind, erhalten vom Bundesversicherungsamt ein reduziertes Mutterschaftsgeld (einmalig bis zu 210 Euro). Diese Zahlung kann hier direkt beantragt werden.
Angestellte, Selbstständige und diejenigen, die vor der Schwangerschaft Arbeitslosengeld bezogen haben, haben völlig unterschiedliche Ansprüche auf finanzielle Leistungen. Mutterschaftsgeld kann berechnet werden, wenn Frauen Mitglied einer Krankenkasse sind und bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.
Du bist dir nicht sicher, ob und wenn wie viel Mutterschaftsgeld dir berechnet werden kann? Sprich mit einem Experten. Hier gibt es Informationen zu entsprechenden Beratungsstellen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
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