Erfahren Sie hier, wie sich das Mutterschaftsgeld berechnet, wie Sie es beantragen und informieren Sie sich über die Unterschiede zum Elterngeld.
Mutterschaftsgeld ist eine gesetzlich geregelte Leistung der IKK BB in der Zeit, in der Sie als berufstätige Schwangere in den Mutterschutz gehen und nicht arbeiten. In der Regel sind das sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach. In dieser Zeit bekommen Sie also kein Gehalt.
Das Mutterschaftsgeld ist ein Ausgleich dafür. Auch wenn Sie studieren, arbeitslos oder als Selbstständige freiwillig in der IKK BB versichert sind, haben Sie unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Während des Mutterschutzes zahlt Ihnen die IKK BB als selbst versicherter Arbeitnehmerin den Mutterschaftsgeld-Höchstsatz von 13 Euro pro Kalendertag. Ihr Arbeitgeber legt die Differenz bis zu Ihrem bisherigen Nettogehalt als Zuschuss oben drauf. Einen speziellen Mutterschaftsgeld-Rechner brauchen Sie als Schwangere in der Regel nicht, da Sie automatisch Geld in Höhe Ihres Nettogehalts bekommen.
Wenn Ihr Kind vor dem errechneten Termin geboren wird, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt um den entsprechenden Zeitraum – Sie können also die volle Schutzfrist beanspruchen und bekommen Mutterschaftsgeld, selbst wenn Ihr Kind es eilig hat. Wird es später als erwartet geboren, verkürzt sich andersherum die Schutzfrist nach der Geburt jedoch nicht.
Eine Frist gibt es nicht. Am besten reichen Sie Ihren Antrag aber so früh wie möglich ein, damit Sie Ihr Geld rechtzeitig auf dem Konto haben. Dazu schicken Sie eine Bescheinigung mit dem errechneten Geburtstermin und Ihre Bankverbindung an die IKK BB. Vergessen Sie nicht, auch Ihren Arbeitgeber zu informieren und das Mutterschaftsgeld später bei der Steuererklärung anzugeben.
Manchmal werden Elterngeld und Mutterschaftsgeld verwechselt. Elterngeld bekommen Eltern gemeinsam bis zu 14 Monate, um fehlendes Einkommen auszugleichen, wenn sie ihr Kind betreuen.
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