Gemeinsame Elternzeit: Vater werden können Sie heute entspannt wie nie. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte und Pflichten als Vater in Elternzeit!
Aus zwei mach drei oder aus drei mach vier – mit der Ankunft eines Familienmitgliedes beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Während früher Geburt und Versorgung des Babys Frauensache war, beteiligen sich heute moderne Väter zu großen Teilen.
Von gesetzlicher Seite haben Väter deshalb inzwischen die gleichen Rechte wie Mütter. Sie können Elternzeit nehmen, um bis zu drei Jahre nur für ihre Kinder da zu sein. Doch was muss „Mann“ wissen, der plant, in die Elternzeit zu gehen?
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt Elternzeit und Elterngeld. Grundsätzlich ist das Nehmen von Elternzeit freiwillig. Der wichtigste Vorteil: Während der gesetzlichen Elternzeit ist der Arbeitsplatz gesichert. Das bedeutet, dass dem Arbeitnehmer nach der Elternzeit eine vergleichbare Position zusteht wie vor der Babypause.
Für ein leibliches Kind können Väter bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Meist wird die freie Zeit in den ersten drei Lebensjahren des Kindes genommen, aber theoretisch ist ein Aufschub bis zum achten Geburtstag des Kindes möglich, wenn Sie das dem Arbeitgeber fristgerecht anzeigen und dieser zustimmt.
Die Frage „Elternzeit als Vater: Wie lange möglich?“ ist also leicht zu beantworten: Ob Sie sich für vier, acht oder zwölf Wochen oder gar Monate entscheiden – solange Sie Ihre Elternzeit rechtzeitig acht Wochen vor Antritt anzeigen, liegt die Entscheidung ganz bei Ihnen.
Die Vaterzeit lässt sich parallel zu Mutterschutz und Elternzeit der Frau planen. Sie dürfen – und sollen, wenn möglich – sogar gemeinsam genommen werden, damit die kleine Familie genügend Zeit hat, in einem neuen Alltag anzukommen. Eine für die Karriereplanung interessante Alternative ist die Aufteilung nacheinander.
In vielen Familien übernehmen die Väter das zweite halbe Jahr der Babyzeit. Mit den neuen Elterngeld-Plus-Regelungen ist es noch günstiger gleichzeitig Elternzeit zu nehmen und dabei in Teilzeit zu arbeiten. Bis zu 30 Stunden dürfen Arbeitnehmer während der Elternzeit pro Woche arbeiten ohne ihren Schutzstatus zu verlieren.
Man kann die Elternzeit wie einen unbezahlten Urlaub verstehen. Gut ist, dass Ihre Krankenversicherung unverändert, aber für Sie beitragsfrei weiterbesteht. Diese Leistungen übernimmt die IKK BB für ihre Versicherten. Außerdem unterstützt der Staat frischgebackene Eltern mit dem Elterngeld.
Seit mehr als zehn Jahren erhalten Eltern bis zu zwei Drittel ihres bisherigen Einkommens. Seit das Elterngeld zusätzliche Zahlungsmonate vorsieht, wenn Väter während der ersten zwölf Lebensmonate ihres Kindes wenigstens zwei Monate Elternzeit nehmen, hat sich der Anteil der Männer in Vaterzeit stark erhöht.
Für Schwangere und junge Eltern tun wir mehr, als gesetzlich vorgeschrieben ist. Zum Beispiel:
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