Hebammen leisten wertvolle Dienste. Bei der IKK BB können Sie deshalb die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch nehmen.
Hebammen helfen den Frauen während der Geburt im Krankenhaus – so weit klar. Doch die Kompetenzen von Hebammen gehen noch weit darüber hinaus. So kann eine Hebamme einen Teil der Vorsorge übernehmen. Für die bis zu 13 regulären Vorsorgeuntersuchungen können Sie zum Beispiel im Wechsel zur Gynäkologin und zur Hebamme gehen.
Nach der Geburt hilft die Hebamme bei allen Fragen rund ums Wochenbett und zum Stillen. In den ersten zehn Tagen kommt sie mindestens einmal täglich, auch danach haben Sie Anspruch auf die Betreuung durch Ihre Hebamme. Oft wird sie so zur unverzichtbaren persönlichen Ansprechpartnerin.
Die Leistungen der IKK BB gehen dabei über das gesetzliche Maß hinaus: Ab der 37. Schwangerschaftswoche können Sie als Versicherte bei der IKK BB die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme in Anspruch nehmen. Die IKK erstattet Ihnen gegen Vorlage der Originalrechnung die tatsächlich entstandenen Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft bis maximal 300 Euro. Die Voraussetzungen für diese zusätzliche IKK BB-Leistung sind:
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Dazu ist es nie zu früh, Hebammen sind sehr gefragt! Nehmen Sie sich deshalb viel Zeit für die Hebammensuche. Recherchieren Sie am besten zunächst Hebammen in der Nähe Ihres Wohnortes und informieren Sie sich über das individuelle Profil der Hebammen. Dann vereinbaren Sie ein persönliches Treffen – denn die Chemie zwischen Ihnen muss stimmen.
Große Nachfrage gibt es im Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Neukölln und Spandau, in Berlin-Mitte, Berlin-Wedding, Berlin-Reinickendorf, Steglitz und Charlottenburg. Aber auch in anderen Gegenden ist es sinnvoll, frühzeitig nach einer Hebamme zu suchen. Wo Sie eine Hebamme in Brandenburg und Berlin finden erfahren Sie hier.
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